Afghanistan steht am Scheideweg. Die Taliban erstarken – in den einst sicheren Norden wurden 2.500 US-Soldaten geschickt, um die Lage zu stabilisieren.
In der deutschen Politik ist die Diskussion um Afghanistan immer noch von Schönfärberei geprägt. Von einem Polizeieinsatz war lange Zeit die Rede. Erst jetzt ist die Rede von kriegsähnlichen Zuständen. Die Bundesrepublik Deutschland muss sich entscheiden: Entweder das Truppenkontingent deutlich aufstocken oder die Soldaten abziehen.
Ein weiter so ist nicht erfolgversprechend. Wenn die Befriedung nicht in den letzten acht Jahren seit 2001 erfolgt ist, warum soll sie jetzt mit dem gleichen Mittelansatz erfolgreich sein. Welcher gemäßigte Taliban will zum Alliierten werden, wenn ISAF in den nächsten Jahren verbindlich abziehen will ? Ein Erfolg in Afghanistan ist nur denkbar, wenn man bereit ist, mehr Ressourcen zur Verfügung zu stellen: Mehr Gelder, mehr zivilen Wiederaufbau, aber auch mehr Soldaten. Ich will mir heute ersparen, über den unzureichenden zivilen Ansatz Ausführungen zu machen, da ich da im Verband keinen Dissens feststellen kann. Aber in der deutschen Öffentlichkeit fehlt uns ein ehrlicher Umgang mit dem Einsatz: Wenn es jetzt heißt, bei dem Luftangriff bei Kunduz seien bis zu 150 Menschen ums Leben gekommen, erinnert mich das im Sprachgebrauch an das ICE-Unglück von in Niedersachsen und nicht an die Folge eines Militärangriffs.
Zum einen sollten wir uns die Frage stellen, ob wir in der öffentlichen Wahrnehmung diesen Angriff einordnen könnten, selbst wenn „nur“ 150 Taliban, d.h. eindeutig feindliche Kämpfer, getötet worden wären. Überzeichnet formuliert müsste die deutsche Öffentlichkeit dies dann als effektive Umsetzung eines Parlamentsbeschlusses bezeichnen.
Das deutsche Polizeirecht kennt die gezielte Tötung nur als verfassungsrechtlich umstrittenen finalen Rettungsschuss (der gezielte Schuss auf den Geiselnehmer). Beim Abschuss eines Passagierflugzeuges kann sich der Staat aufgrund der eindeutig entgegenstehenden Regelung des Grundgesetzes (laut Auffasssung des Bundesverfassungsgerichts) lediglich auf übergesetzlichen Notstand berufen.
Die Toten im Kunduz-Tal sind keine Konsequenz einer möglicherweise (unvermeidbar) falschen Entscheidung eines deutschen Oberst. Sie sind Konsequenz der politischen Entscheidung des Afghanistan-Einsatzes. Derartige (mögliche) Fehler sind systemimanent. Wo ein Offizier oder ein Soldat an einem Checkpoint müde in Sekunden, vielleicht auch Minuten, Entscheidungen trifft, erscheint es obskur, wenn die Öffentlichkeit nach Monaten reichlicher Überlegung und Abwägung zu einer anderen Bewertung kommt. Der Ruf nach mehr Kontrollen ist nicht nur der übliche Beißreflex, er ist auch sachlich falsch. Jede Minute, in der die Tanklaster im Sand im Kunduz-Tal steckten, erhöhte beispielsweise die Gefahr, dass Dorfbewohner wie anscheinend geschehen kommen und von dem Benzin etwas abzapfen könnten. Und dass jede Kontrollinstanz Zeit kostet, für diese Erkenntnis muss man nicht Organisationslehre studiert haben.
Ein dafür ausgebildeter deutscher Offizier hat mit seinem dafür ausgebildeten Stab eine möglicherweise falsche Entscheidung getroffen. Mehr Kontrolle werden wir nicht schaffen können.
Haben wir im dazu alle Möglichkeiten einer verhältnismäßigen Reaktion eingeräumt. Wenn ich bedenke, dass am Horn von Afrika oder vor dem Libanon hochmoderne Fregatten Piraten und Schmuggler jagen, wozu wahrscheinlich auch die alten ausgemusterten Zerstörer in der Lage waren, gleichzeitig in einem deutschen Feldlager, wo kriegsähnliche Zustände herrschen, sich keine Kampfhubschrauber, Kampfpanzer oder Haubitzen befinden, um dem Befehlshaber vor Ort mehr Handlungsoptionen einzuräumen, muss ich dies verneinen. Hätte ein mit lokal vorhandenen Kräften hypothetischer Angriff möglicherweise nicht zumindest Zivilbevölkerung von den Tanklastern ferngehalten ? Wenn ein Offizier sich gegen ein Vorgehen gegen den Feind entscheidet, riskiert er ein Vorgehen des Feindes gegen die ihm unterstellten Soldaten. Seit den Zeiten der RAF ist das Risiko der deutschen Polizei, bei einem Nichtvorgehen gegen Verbrecher selbst deren Opfer zu werden, gering. Insofern stellt sich die Option, auch einmal nicht zu handeln aufgrund der Risiken, im deutschen Polizeirecht anders dar als im Afghanistan-Einsatz.
Die andere Option in Afghanistan ist natürlich, die Soldaten abzuziehen. Mit dem Risiko eines Ende des Nordatlantischen Bündnisses und der bekannten globalen Machtkonstruktionen. Und da es gerade machtpolitisch kein Vakuum gibt, würde dieses sich von anderer Seite füllen – vermutlich aus dem Nahen oder Fernen Osten. Ob dieses Szenario gegenüber einer zugegeben reformbedürftigen NATO erstrebenswerter ist, bleibt fraglich. Die Befürworter eines Abzuges müssten nur so ehrlich sein, diese Frage zu beantworten, anstatt so zu tun, als würde sich diese Frage neben der weiteren Entwicklung in Afghanistan (Situation der Frauen, Drogenanbau etc.) nicht auch stellen.
Und dann muss eine Entscheidung zwischen diesen beiden Optionen her, anstatt eines Kompromisses, der in diesem Fall schlechter ist als beide Handlungsoptionen. Sollte es uns nicht gelingen, eine realistische Perspektive für Afghanistan zu formulieren UND die dafür notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, bleibt nur der Abzug.
Holger Lachmann
Foto-Quelle: Paul Fleischer_www.jugendfotos.de, CC-Lizenz(by)_httpcreativecommons.orglicensesby3.0deed.de”
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